Regeln für die Schießstände
Neue Schützen beginnen grundsätzlich am Luftgewehr oder/und an der Luftpistole. Erst wenn eine einigermaßene Treffsicherheit erreicht ist, der Umgang mit dem Sportgerät und die Sicherheitsregeln sitzen, geht es weiter, diese Entscheidung obliegt einem Mitglied des Vorstands.
Der elektronische Kurzwaffenstand (KW Stand 1-4) ist nur für versierte und treffsichere Schützen freigegeben, jeder Rahmentreffer wird mit 3,- € ‚Reparaturbeihilfe‘ geahndet (das gilt nicht für offizielle Wettkämpfe).
Gastschützen und neue Schützen benutzen bei Kurzwaffen ausschließlich die manuellen KW Stände 5-8.
Vor der Standbelegung ist die Standaufsicht zu kontaktieren, sollte keine Standaufsicht im Standaufsichtsbuch für die entsprechenden Stände wo geschossen werden soll eingetragen sein oder ist die Standaufsicht nicht anwesend, findet kein Schießen statt.
Vor der Standbelegung hat sich jeder der schießt mit Stand, Kaliber und Beginnzeit im Schießbuch einzutragen und danach mit Endzeit und Schusszahl wieder auszutragen, Standwechsel sind ebenfalls so im Schießbuch zu dokumentieren.
Anweisungen der Standaufsichten oder Offiziellen des Vereins im Bereich der Schießstände sind ohne Diskussion und sofort Folge zu leisten. Alle notwendigen Dokumente sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen, die Kontrolle der Sportgeräte durch die Standaufsichten oder Offiziellen des Vereins ist legitim.
Waffen werden ungeladen bis zum Schießtisch in dafür vorgesehenen Futteralen verschlossen transportiert und erst dort aus- und später direkt am Schießtisch ungeladen wieder eingepackt.
Die Mündung einer jeden Waffe hat IMMER in Richtung Geschoßfang zu zeigen, auch beim Aus- und Einpacken oder Reinigen.
Eine Waffe gilt erst dann als sicher abgelegt, wenn sie entladen, der Verschluss sichtbar offen und das Magazin entnommen daneben liegt, bzw. die Revolvertrommel ausgeklappt ist. Bauartbedingte Unterschiede im sicheren Ablegen sind im Zweifel mit der Standaufsicht zu besprechen.
Ein Sicherheitsfaden durch den kompletten Lauf abgelegter Waffen ist Pflicht, es sei denn es ist bauartbedingt nicht möglich.
Es ist nur eine Waffe und ein Magazin auf dem Schießtisch. Ein Schütze belegt nur einen Stand.
Es werden maximal 5 Schuss geladen.
Es wird nur auf die dem Stand zugehörige Scheibe geschossen.
Scheiben sind grundsätzlich mittig im Geschossfangbereich zu platzieren und es wird nur eine Scheibe auf dem Träger montiert, anvisiert wird die Mitte der Scheibe.
Beim Kommando der Standaufsicht ‚Sicherheit herstellen’ ist das Sportgerät umgehend sicher abzulegen. Nur die eine zuständige Standaufsicht erklärt die hergestellte und geprüfte Sicherheit aller abgelegten Sportgeräte und gibt den Gang nach vorne für den Scheibenwechsel etc. frei.
Während sich Personen im Gefahrenbereich aufhalten wird das Hantieren mit den Sportgeräten eingestellt.
Eine Ankündung des Betretens des Gefahrenbereichs wird bei uns neben dem Ausruf ‚Sicherheit’ der Standaufsicht durch einen akustischen Alarm und eine für die Dauer des Betretens sichtbare rote Rundumleuchte im Standbereich gekennzeichnet.
Nur die eine zuständige Standaufsicht gibt den Stand wieder zur Benutzung frei.
Beim Wechsel der Standaufsicht findet eine Übergabe statt und es wird den anwesenden Schützen kenntlich gemacht, dass die Standaufsicht gewechselt hat.
Unterhaltungen sind generell leise zu führen und wenn sie nicht das Sportschießen betreffen in den Gastraum zu verlegen.
Es gilt die ausgehängte Standordnung des DSB in der jeweils gültigen Fassung.
Schützengesellschaft von 1862 Kirberg e.V.
Der Vorstand
