Gastschützen sind willkommen

Anmeldung über Kontakformular erforderlich! Oder Email an: schiessleitung@sg-kirberg.de


Regeln für die Schießstände hier klicken


Für Gastschützen ohne Waffensachkunde und Waffenbesitzkarte gilt:

  • Gerne begrüßen wir Dich auf unserer Anlage für ein Probetraining mit  unseren Vereinswaffen, bitte beachte, wir beginnen immer mit dem Luftgewehr oder/und der Luftpistole, erst wenn eine gewisse Treffsicherheit, der Umgang mit dem Sportgerät und die Sicherheitsanweisungen sitzen, geht es weiter.
  • Das durchgehend betreute Probetraining an Luftdruckwaffen ist für neue Interessenten kostenlos.
  • Generell dürfen Gastschützen ohne Waffensachkunde und Waffenbesitzkarte nur unter fachkundiger Aufsicht, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach WaffG, AWaffV., den Sicherheitsvorgaben des DSB, sowie unseren Regularien schießen, dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Altersvorgaben! 


Für Gastschützen mit Waffensachkunde und Waffenbesitzkarte, sowie eigener Waffe gilt:

  • Die Gastschützengebühr beträgt für alle Stände 5,00 EUR pro Gast und Tag im Rahmen der Öffnungszeiten.
  • Nach der Anmeldung bei Deiner Ankunft im Schützenhaus und Bezahlung musst Du Dich bei der Standaufsicht melden, diese wird Dich in unsere Regularien einweisen und Dir einen Stand zuweisen. 
  • Schusspflaster, Beobachtungsglas sowie Munition sind mitzubringen, es darf nur auf im DSB zugelassene Scheiben geschossen werden, ein Sicherheitsfaden im Lauf abgelegter Waffen ist bei uns Pflicht.
  • Die Langwaffenstände 50 m sind bis 4.500 Joule und Vorderlader zugelassen.
  • Die Kurzwaffenstände 25 m sind bis maximal .44 Magnum und Vorderlader zugelassen.
  • Großkaliber- und Vorderlader-Langwaffen können nur Samstags zwischen 15:00 und 18:00 Uhr geschossen werden.


Hinweis:  Über die gesetzlichen Vorschriften hinaus gelten für alle Schützen die Vorgaben und Sicherheitsbestimmungen der DSB-Sportordnung in der jeweils gültigen Fassung und unsere ergänzenden Regularien. Jeglichen Anweisungen der Standaufsichten oder Offiziellen unserer Schützengesellschaft ist im Bereich der Schießstände sofort und ohne Diskussion Folge zu leisten.